Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion 1/2 Juni 2010
Merkblatt für die Verwendung von Berichtigungscodes in e-dec
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Berichtigungscodes sowie Erläuterungen, welcher Berichtigungscode in welchem Fall zu verwenden ist.
Erfasser und Urheber von Berichtigungen
Berichtigungen müssen grundsätzlich durch die anmeldepflichtige Person erfasst werden.
Von der EZV vorgenommene Berichtigungen werden nicht automatisch in das System des Kunden überspielt. Solche Berichtigungen müssen daher dem Kunden zwingend mitgeteilt werden.
Entscheidend für den zu verwendenden Berichtigungsgrund ist jedoch,wer die Berichtigung veranlasst hat und nicht wer sie im System vornimmt. Berichtigungen
Import
Export
durch die anmeldepflichtige Person veranlasst:
1, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 99*
1, 5, 8, 9, 12, 99*
durch die EZV veranlasst:
2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 14, 99*
2, 3, 4, 6, 8, 9, 99*
Zusätzlich zur berichtigten Version einer Zollanmeldung ist in Phase II ein schriftlicher An-trag einzureichen. Massgebend für die Einhaltung von Fristen ist das schriftliche Gesuch. * Code 99 darf nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden
Code
Berichtigungsgrund mit Erläuterungen Phase I: Vor Ausstellung der VVZ / VVM / eVV
Urheber der Berichtigung
1
X
Antrag vor Aufnahme der Kontrolltätigkeit
Berichtigungen nachArt. 34 Abs. 1 und 2 ZG vor der formellen Überprüfung der EZA / AZA oder Anordnung einer Beschau.
Anmeldepflichtige Person
2
Formelle Überprüfung
EZA / AZA wurde anlässlich der formellen Überprüfung durch die EZV beanstandet.
EZV
3
Beschau
EZA / AZA wurde aufgrund der Beschau durch die EZV bean-standet.
4
Kontrolle von Transport- und Verpackungsmitteln
EZA / AZA wurde aufgrund einer Kontrolle der Transport- und Verpackungsmittel durch die EZV beanstandet.
ZV
5
Antrag nach Abschluss der Kontrolltätigkeit
Berichtigungsanträge nach formeller Überprüfung oder Zollprüfung, aber vor Ausstellung der VVZ / VVM / eVV.
99
Andere
Verwendung nur in Ausnahmefällen. Beispiel: Ergänzen der EZA / AZA mit Stammnummer oder GTU / Kanzleigebühr.
Anmeldepflichtige Person, EZV
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